Stillgewässer/Bau von Gewässern

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Einleitung und Übersicht

In diesem Kapitel wird auf die Arbeitsschritte von der Vorbereitung bis zur Umsetzung eingegangen, Grundsätze werden formuliert und auf weiterführende Informationen wird verwiesen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Anlage eines neuen Gewässers werden im Kapitel Bautypen vorgestellt. Beim Durchlesen erhalten Sie vielleicht den Eindruck, dass es aufwändig ist, ein Gewässer zu realisieren. Das muss nicht sein! Es hängt vielmehr von der Situation ab. Wenn Sie einen geeigneten Standort kennen, kann die Vorbereitungszeit kurz sein. Das kann insbesondere bei kleinen Gewässern der Fall sein.

Grundsätze

In der Praxisrelevanten Ökologie wird auf die wichtigen Aspekte der Kleinen Stillgewässer eingegangen. Die Grundsätze leiten sich daraus ab. Sie sollen beim Bau berücksichtigt werden:

  • Der Bau eines neuen Gewässers soll auf Ziele ausgerichtet sein (Ziellebensräume und -arten).
  • Die beiden wichtigsten Faktoren für die Neuanlage eines Gewässers sind sauberes Wasser und keine Beeinträchtigung von vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen (v. a. keine Moore entwässern, wertvolle Vegetation zerstören, natürliche Bachläufe verändern oder Quellen beeinträchtigen). Sauberes Wasser bedeutet: keine Düngung und keine Verwendung von Pestiziden im Einzugsgebiet, kein Einleiten von Wasser aus Strassenentwässerungen oder Drainagen. I. d. R. bedeutet dies auch, dass neue Gewässer nicht mit Wasser aus Fliessgewässern gespeist werden, denn dieses ist oft zu nährstoffreich (Ausnahmen z.B. im Wald).
  • Wenn immer möglich sollten Gewässer dort angelegt werden, wo sie natürlicherweise vorkommen, d.h. dort wo die Wasserversorgung gut ist und wo auf Abdichtungen verzichtet werden kann. Geeignete Orte können Talmulden, Feuchtsenken, quellige Stellen, hohe Grundwasserstände oder permanente Wasserzufuhr auf staunassen Böden sein.
  • Es soll, wenn möglich eine Gewässervielfalt geschaffen werden durch die Anlage eines Gewässerverbunds mit unterschiedlicher Grösse, Wasserführung (perennierende und temporäre Gewässer), Morphologie etc. Mehrere kleinere Gewässer sind besser als ein grosses.
  • Neue Gewässer sollen keine Fische enthalten!
  • Als Ergänzung zum Gewässer ist ein extensiv genutzter, strukturreicher Landlebensraum wichtig.
  • Die Neuanlage soll keine Veränderungen der Hydrologie angrenzender, ökologisch wertvoller Flächen verursachen.
  • Die Anlage neuer Gewässer in der Nähe stärker befahrener Strassen soll vermieden werden1. Auf das Vorhandensein von Amphibientunneln und Wildtierbrücken achten.

1 Die Autoren von «Landschaftspflegekonzept Bayern, Stehende Kleingewässer» empfehlen eine Mindestdistanz von 200m.

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Je mehr und je unterschiedliche Gewässer nahe beieinander einen Verbund bilden, desto grösser die Artenvielfalt. (Quelle: «the Pond Book, A Guide to the Management and Creation of Ponds», siehe Literaturempfehlungen.

Die karch hat «Grundsätze zur Weihergestaltung» mit Fokus auf die Amphibien zusammengestellt. Die Bedürfnisse der verschiedenen Artengruppen sind sehr ähnlich, einen Unterschied ergibt sich bei der Gewässergrösse.

Ablauf

Hier wird auf den übergeordneten Ablauf eingegangen. Weiter unten folgt eine detaillierte Liste zu allen Arbeitsschritten mit Informationen.
Ausgehend von der Idee macht man sich Gedanken zu Wo, Warum und Wie man ein Gewässer anlegen könnte. Die Idee mündet im Entscheid zum Projektstart.
In der Vorbereitung und Planung wird die Ausgangslage dargestellt und es werden Ziele formuliert. Diese Phase beinhaltet alle Arbeitsschritte, um den Standort, den Bautyp und die Wasserführung eines neuen Gewässers festzulegen.
Die Projektierung behandelt Aspekte wie Grösse und Tiefe eines Gewässers, Materialverschiebungen oder Abdichtung. Diese Phase mündet in einem detaillierten Projekt mit Skizze oder Plan. Falls eine Baubewilligung notwendig ist, müssen Baugesuchsunterlagen ausgefüllt werden.
Bei der Bauvorbereitung fallen Arbeiten an wie das Einholen von Offerten oder das Abstecken der Massnahme. Die Bauarbeiten sollen von einer Fachperson begleitet werden (vgl. auch untenstehende Bemerkung).
Mit der Erfolgskontrolle sollen die Zielerreichung überprüft und die Unterhaltsarbeiten bestimmt werden.

Der Aufwand von der Idee bis zur Projektierung eines Gewässers richtet sich nach den Faktoren Grösse, Bautyp, technische Einrichtungen und Bewilligungsverfahren. Er kann wenige Tage bis mehrere Monate Zeit erfordern. Es ist projektbezogen zu entscheiden, welcher Aufwand nötig ist. Es wird empfohlen, eine erfahrene Fachperson beizuziehen (sei es beratend oder um das Projekt zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten).

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Mit der Broschüre «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien schaffen - Leitfaden für die Praxis» besteht eine gute Anleitung zum Bau kleiner Stillgewässer, die auf die Förderung von gefährdeten Amphibienarten ausgerichtet ist, die auf astatische Gewässer angewiesen sind. Dazu gehören Gelbbauchunke, Kreuzkröte oder Laubfrosch. Wir behandeln in diesem Artikel ein breiteres Spektrum an Gewässern, weshalb die Informationen umfangreicher sind. Wo sinnvoll verweisen wir auf die Broschüre.

Arbeitsschritte

In der nachfolgenden (Check-)Liste sind alle Arbeitsschritte aufgeführt. Es ist projektbezogen zu entscheiden, welche bearbeitet werden müssen. Auf die unterstrichenen Punkte wird vertieft eingegangen.

Idee

  • Erste Gedanken zu Wo, Was, Warum und Wie
  • Welchen Zweck und welche Ziele verfolgt man?

Vorbereitung und Planung

  • Perimeter festlegen
  • Ausgangslage darstellen
  • Ziele formulieren (Ziellebensräume und -arten)
  • Zweck bestimmen: Naturschutz, ev. weitere wie Erholung, Fischerei
  • Ev. Vorabklärungen
  • Standortwahl
  • Bautyp (allgemein)
  • Bewilligung
  • Informationen zu Projektträgerschaft, Grundstücke/Eigentumsverhältnisse

Projektierung

  • Detailplanung
    • Gewässergestaltung
    • Bautyp (konkret)
    • Topografie, Materialverschiebungen
    • Werkleitungen
    • Landlebensräume (Lage darstellen; ev. bereits in der Ausgangslage bearbeiten)
    • Grundlegende Baufragen
  • Unterhalt
    • Planung des langfristigen Unterhalts und der Zuständigkeiten. Zeitplan und Budget für die nächsten 10 Jahre erstellen.
  • Weitere Aspekte:
  • Projektierungsunterlagen zusammenstellen
    • Baubeschrieb mit Skizzen, Schnitten, Kostenschätzung, etc.
  • Bewilligung
    • Art der erforderlichen Bewilligung: s. oben
    • Bewilligungsunterlagen zusammenstellen: Baugesuch mit Baubeschrieb
    • Bemerkung: Falls es eine Baubewilligung braucht, dauert das Bewilligungsverfahren i. d. R. mindestens 2-3 Monate. In dieser Zeit kann man mit den Bauvorbereitungen beginnen.

Bauvorbereitung

  • Offerierung und Auftragserteilung
    • Ausschreibungsunterlagen (Devi, Pflichtenheft) erstellen
    • 2-3 Offerten bei Unternehmern mit entsprechenden Referenzen einholen
    • Auftrag erteilen
  • Material bestellen (falls dies nicht durch den Auftragnehmer gemacht wird)
  • Abstecken der Massnahmen
  • Ev. Informationstafeln aufstellen

Bau

  • Begleitung der Bauarbeiten durch eine erfahrene Fachperson
  • Ev. Kommunikation/Information: z. B. Medienarbeit, Exkursion während oder nach Abschluss der Bauarbeiten

Erfolgskontrolle

  • Biologische Erfolgskontrolle bezüglich Zielarten und -Lebensräume. Z. B.:
    • Libellen;
    • Amphibien: 3 Besuche à je 2 Std. pro Jahr. Auswertung: jährlich oder alle drei Jahre.
  • Jährliche Kontrolle der Entwicklung und darauf ausgerichtete Unterhaltsarbeiten

Vorbereitung und Planung

In einem (kurzen und knappen) Papier auf folgende Aspekte eingehen:

Perimeter: Das Gebiet festlegen, das für neue Stillgewässer in Frage kommt und in dem die Anlage neuer Gewässer geprüft wird. Falls der Standort bereits bekannt ist, kann man sich selbstverständlich darauf beschränken.

Zur Darstellung der Ausgangslage braucht es folgende Abklärungen:

  • Inventare / aktuell vorkommende Lebensräume und Arten darstellen (nationale, kantonale/regionale, kommunale)
  • Hydrologie: siehe separater Punkt
  • Nutzung: Findet eine Erholungsnutzung statt? Wie wird das Einzugsgebiet genutzt (Land- und Forstwirtschaft, Düngung, etc.). Werden Beiträge ausbezahlt?
  • bestehende Vorgaben oder Einschränkungen (Grundwasserschutzzonen, Deponiekataster, archäologische Zonen, Fruchtfolgeflächen, etc.)
  • stärker befahrene Strassen in der Umgebung. Auf das Vorhandensein von Amphibientunneln und Wildtierbrücken achten.
  • Verbund, Vernetzung: Hat es in der Nähe andere Gewässer mit Zielarten? Als Faustregel gilt, dass diese in einer Distanz von maximal 1 Kilometer sein sollten.

Hydrologie: Das zukünftige Gewässer soll mit sauberem und genügend Wasser versorgt werden. Dazu muss das Einzugsgebiet abgegrenzt werden und ist abzuklären, ob Wasser über Drainagen, Strassenentwässerungen, etc. zugeführt wird.

Ob an einem Standort genügend Wasser für ein Gewässer ohne künstliche Abdichtung zur Verfügung steht, lässt sich wie folgt feststellen:

  • Vgl. Planungshilfen: ehemaliger Feuchtstandort, undurchlässiger Boden
  • Nach Niederschlägen regelmässig sich ansammelndes Wasser
  • Wasserstandsmessungen: In einem Baggerschlitz oder einem Rohr den Wasserstand regelmässig während mindestens einem halben Jahr messen (Messperiode während dem Sommerhalbjahr!).
  • Beurteilung des Bodens durch ein Fachbüro auf Undurchlässigkeit mit Hilfe von Bohrungen oder Baggerschlitzen. Ein geeigneter Standort weist i. d. R. mindestens 50-80 cm Lehm auf.

Es ist sicherzustellen, dass durch die Anlage des Gewässers die Hydrologie angrenzender, ökologisch wertvoller Flächen nicht verändert wird.

Ziele: Es ist festzulegen, welche Lebensräume und Arten gefördert werden sollen. Die Ziele entscheiden z. B. über die Wasserführung. Auch der zukünftige Zweck soll bekannt sein (Naturschutz, Erholung, Tränke für Tiere, Untersuchungs-/Naturkundeobjekt für Schulen etc.), denn je nachdem sind die Anforderungen an die Gestaltung verschieden.

Vorabklärungen: Aufgrund der Kenntnis der Ausgangslage braucht es unter Umständen weitere Abklärungen, z. B. Abklärungen zum Bodenaufbau oder zum Wasserstand.

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Wenn man nicht weiss, ob ein Standort genügend feucht ist, soll der Wasserstand während mindestens eines Sommerhalbjahres gemessen werden.

Bei uns ist in aller Regel die Niederschlagsmenge grösser als die Verdunstung. Davon ausgenommen sind Trockenphasen im Sommerhalbjahr. Ein Stillgewässer braucht deshalb, dichter Untergrund oder Abdichtung vorausgesetzt, höchstens ein kleines Einzugsgebiet.

Aufgrund der bis hierher gemachten Abklärungen kann man den Standort, den Bautyp und die Wasserführung festlegen.

Bewilligung: Bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde (i. d. R. die Gemeinde) anfragen, ob ein Baugesuch notwendig ist und wenn ja, welche Anforderungen gestellt werden. Schriftliche Antwort verlangen! Falls es eine Baubewilligung braucht, handelt es sich i. d. R. um ein Ausnahmegesuch nach Art. 24 RPG für Bauen ausserhalb der Bauzone. Evtl. sind weitere Formulare auszufüllen zu Bauten im Gewässerraum, im Wald / in Waldnähe.

Ein Baugesuch muss i. d. R. folgende Angaben enthalten:

  • Unterschrift des Grundeigentümers, des Bauherrn und des Projektverfassers;
  • Plan oder Skizze des Gewässers mit Aufsicht und Profilschnitten;
  • Berechnung der Kubaturen;
  • Abklärungen zur Materialdeponierung
  • Kostenschätzung
  • Angaben zu Installationsplätzen, Zufahrtswegen, Zwischendeponien

Bei der bewilligenden Behörde ist nachzufragen, ob allfällige weitere Unterlagen oder Abklärungen notwendig sind, z. B. ein bodenkundliches Gutachten.

Projektierung

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Ausgedehnte Flachwasserbereiche sind sehr artenreiche Habitate. Quelle: «the Pond Book, A Guide to the Management and Creation of Ponds» (siehe Literaturempfehlung)

Zur Gewässergestaltung (Lage, Grösse, Tiefe und Form) kann das Kapitel Morphologie konsultiert werden.

Bautyp: Die Ausführung des schon früher bestimmten Bautyps sind zu konkretisieren. Je nach Bedürfnissen an bautechnischer Ausführung sind Wasserzufuhr, Abdichtung, Anstau, Einrichtungen, Erosionsschutz, etc. im Detail zu planen.

Topografie und Materialverschiebungen: Je nach Situation, z. B. bei heterogener Bodenoberfläche, braucht es Abklärungen zum Terrain für eine optimale Einordnung und eine Minimierung von Erdbewegungen. Abklärungen zu diesen sind aus verschiedenen Gründen relevant. Im Baugesuch müssen dazu i. d. R. Angaben gemacht werden (Volumen, Entnahmestellen und Ablagerungsorte). Materialtransporte und insbesondere Deponiekosten sind teuer. In Gewässernähe soll kein Humus abgelagert werden, der zu einer Eutrophierung des Gewässers führen könnte. Wenn überschüssiges organisches Material vorhanden ist, kann dieses unter Umständen einem Landwirt abgegeben werden. Wenn immer möglich soll ein Massenausgleich angestrebt werden, d. h. Zu- oder Abfuhr von Boden soll nicht notwendig sein.

Werkleitungen: Die exakte Lage von Werkleitungen (Wasser/Abwasser, Gas, Elektrisch, Telekommunikation, Wärmeversorgung, ev. Weiteres) ist abzuklären. Die Informationen dazu erhält man bei den Gemeinden.

Grundlegende Baufragen klären: Wahl der Maschinen, Abklärungen zu Zugangswegen, Installationsplätzen und allfällig erforderlichen Baumfällungen.

Unterhalt

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Der Unterhalt soll frühzeitig organisiert werden.

Bereits bei der Planung soll der künftige Unterhalt für einen Zeithorizont von etwa 10 Jahren abgeklärt und abgeschätzt werden:

  • Wer wird für den Unterhalt zuständig sein und wer trägt die Kosten?
  • Wie wird der Unterhalt erfolgen (manuell, maschinell)?
  • Welche Arbeiten werden anfallen, wie gross wird der zeitliche Aufwand in etwa sein und welche Kosten werden anfallen?
  • Kann das gesamte Gewässer unterhalten werden (Zugänglichkeit mit Maschinen oder Werkzeug)?
  • Ist gewährleistet, dass allfällige Problempflanzen von Anfang an bekämpft werden?

Bepflanzung und Besatz mit Tieren
Es sollen keine Tiere eingebracht werden, Pflanzen höchstens spärlich und keine freischwimmenden (nicht verwurzelte)! Viele Wassertiere sind mobil und können neue Gewässer schnell besiedeln. Gemäss den beiden Standardwerken «The Pond Book» und «Mares et étangs» siehe Literaturempfehlungen gehen die Meinungen bei der Bepflanzung neu angelegter Weiher leicht auseinander. Die Autoren von «The Pond Book» lehnen eine Bepflanzung ab mit der Begründung, dass sich neue Gewässer sehr schnell besiedeln und eine Bepflanzung nur die Verlandungsprozess beschleunigt, während diejenigen von «Mares et étangs» zwischen den Vor- und Nachteilen abwägen. Auch die Befürworter einer Bepflanzung betonen allerdings, dass zurückhaltend bepflanzt werden soll und ausschliesslich einheimisches Material aus der näheren Umgebung verwendet werden soll.. Gegner einer Bepflanzung sind auch die Autoren von «Landschaftspflegekonzept Bayern, Lebensraumtyp Stehende Kleingewässer».

Gründe gegen eine Bepflanzung:

  • Besiedlung erfolgt spontan ziemlich schnell mit Arten aus der Umgebung
  • Neue Stillgewässer bieten andere Lebensbedingungen an als bestehende. Entsprechend können sich eine Zeitlang Pionierpflanzen ansiedeln (Bewohner nackter Sedimente, konkurrenzschwache Arten)
  • Besiedlung ohne menschliches Dazutun ist ein natürlicher Prozess
  • Keine Gefahr des Einbringens von Neophyten
  • Aufkommende Pflanzen sind an die existierenden Bedingungen angepasst
  • Keine Kosten

Gründe für eine spärliche Bepflanzung:

  • Bodenschutz und Schutz vor Erosion (u. a. auch um technische Bauwerke)
  • Limitierung unerwünschter Pflanzenarten, insbesondere invasive Neophyten
  • Pflanzendiversität garantieren
  • Akzeptanz bei der Bevölkerung
  • Förderung seltener einheimischer Arten

Invasive und fremde Arten sollen nicht eingebracht werden. Dazu gehören alle Neophyten und in den meisten Fällen auch sich schnell ausbreitendende Arten wie Schilf (Phragmites australis) und Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia). Bei grösseren Gewässern mit Röhricht Bewohnern als Zielarten mag es sinnvoll sein, Schilf zu fördern. Man muss sich dabei aber bewusst sein, dass es Jahre später zu unerwünscht grossem Unterhaltsaufwand führen kann.


Es soll sichergestellt werden, dass keine Fische von einem benachbarten Gewässer einwandern können. Dabei ist zu beachten, dass junge Fische, z. B. Elritzen (Phoxinus phoxinus) neue Gewässer bereits über seichte, mit Vegetation bestandene Verbindungen besiedeln und dass bei Starkniederschlägen Gewässer temporär miteinander verbunden werden können. Es ist möglich, dies durch Fischsperren zu unterbinden.

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In der Drumlinlandschaft Zürcher Oberland wurde im Rahmen einer Moorregeneration eine Fischsperre eingebaut. Weil verhindert werden sollte, dass über einen neuen randlichen Graben Elritzen in diesen und in die damit verbundenen Torfstiche einwandern können, wurden in eine Konstruktion aus Holz mit Gittern Rundkies (32-45mm) eingefüllt, damit das Wasser zwar zirkulieren kann, eine Passieren von Fischen aber unmöglich ist. Diese Konstruktion erfüllt ihren Zweck seit 2004.

Falls das Gewässers zukünftig für die Erholung genutzt wird, sind allenfalls entsprechende Vorkehrungen zur Besucherlenkung zu treffen

Die Gestaltung des Landlebensraums soll bei der Planung mitberücksichtigt werden.

Kostenschätzung
Ungefähre Angaben zu Aufwand und Kosten können der Broschüre «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien schaffen - Leitfaden für die Praxis» entnommen werden. Je nachdem können sich weitere Kosten ergeben:

  • Landkauf oder Pachtzins
  • Abklärungen zur Eignung des Standorts
  • Kosten für allfällig notwendige Gutachten, z. B. für Bodenabklärungen

Bewilligung
Die erforderlichen Unterlagen erarbeiten. Diese sollen sich einerseits am Bewilligungsgesuch, andererseits an den Projektbedürfnissen richten. In der Regel ist das ein Plan mit Lage, Grössen und Tiefen der Gewässer. Allenfalls sind Planschnitte und Detailpläne erforderlich. In einem erläuternden Kurzbericht sind die Resultate der Abklärungen zusammengefasst und es werden Aussagen gemacht zu Wasserführung, Art der Abdichtung, Ablassvorrichtung, Material und zur Gestaltung des Landlebensraums. Je nachdem braucht es auch Angaben zu Maschinen, Zufahrtswegen und Installationsplätzen.

Bauvorbereitung und Bau

Das wichtigste Kriterium für den Bau ist trockene Witterung (schont die Böden, erleichtert das Arbeiten). Je nach Situation ist es aber erforderlich, auf Wasser auf der Baustelle reagieren zu können und dafür leistungsfähige Pumpen zur Verfügung zu haben. Je nach Bauart muss Wasser für die Spülung oder das Befüllen der Mulde zur Verfügung stehen. Bodenverdichtung soll vermieden werden. Es sollen Raupenfahrzeuge mit kleinem Flächendruck zum Einsatz kommen. Diese sollen, wenn immer möglich auf Matratzen/Lastverteilungsplatten fahren/stehen.
Falls im Frühling oder Sommer gebaut wird, muss auf die Amphibienwanderung Rücksicht genommen werden. Wenn man abgedichtete Weiher erstellt, muss unter Umständen auf die Temperatur geachtet werden.

Weitergehende Informationen

Planungshilfen

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Auf alten Karten wie der Siegfriedkarte sind (ehemalige) Feuchtgebiete und Gewässer eingezeichnet (Quelle: Bundesamt für Landestopografie).

Datenabfragen zu Vorkommen und Verbreitung von Arten können bei Info Species gemacht werden. Für die einzelnen Amphibienarten hat es in «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien schaffen - Leitfaden für die Praxis» ab Seite 28 Karten mit Angaben zu Vorkommen und Verbreitungsgebieten, welche für die Planung herangezogen werden können.

Die Lage schutzwürdiger Flächen kann i. d. R. in den Geoportalen der Kantone nachgeschaut werden.

Für die Schweiz liegt fast flächendeckend ein Digitales Geländemodell (DTM-AV) vor. Etliche Kantone haben mittlerweile noch genauere Daten. Diese sind wertvoll bei der Planung v. a. grösserer Gewässer.

Auf alten Kartenwerken sind häufig ehemalige Feuchtgebiete oder Weiher eingetragen, die eine Abschätzung zulassen, ob ein Standort geeignet ist. Auf dem Geoportal des Bundes liefern folgende Layer Informationen:

  • Dufourkarte
  • Siegfriedkarte
  • Zeitreise – Kartenwerke.

Einen Hinweis auf die Eignung des Standorts liefern auch bodenkundliche Daten und Grundwasserkarten (vgl. Geoportale des Bundes und der Kantone).

Weiherbau in zwei Etappen

Wenn man den zukünftigen Wasserstand im Gewässer und den Schwankungsbereich noch nicht kennt, kann die Endgestaltung dieser Zone in einem zweiten Schritt etwa 1-2 Jahre nach dem Bau erfolgen, um optimale Lebensbedingungen anbieten zu können.

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Phasengliederung beim Bau eines Gewässers. 1. Phase: Tiefsten Bereich ausbaggern und das Gewässerufer grob gestalten, 2. Phase: Wasserstand während 1 bis 2 Jahren messen/beobachten, 3. Phase: Gestaltung flacher Ufer und ausgedehnter Flachwasserbereiche.

Wenn genügend Platz vorhanden ist, können in der Nachbarschaft laufend neue Gewässer angelegt werden.

Ein solches Vorgehen ist in der Schweiz vermutlich bisher kaum angewendet worden. Es hat den Nachteil, dass es die Kosten erhöht und es wäre zu klären, ob das bewilligungstechnisch möglich ist (Baubewilligungen sind i. d. R. ein paar Jahre gültig). Es wäre aber interessant damit Erfahrungen zu sammeln.

Weitere Kapitel zu den Stillgewässern

Autoren

Text Verein biodivers info@biodivers.ch
Review Jan Ryser Pro Natura Bern
Hansruedi Wildermuth hansruedi@wildermuth.ch
Daniel Treichler SKW AG Garten und Landschaft
Publikation Juni 2020